DRK Ortsverein Wankendorf
© DRK Ortsverein Wankendorf e.V., Friedrich-Hebbel-Weg 6, 24601 Wankendorf
Auch Sie können Mitglied im DRK Ortsverein Wankendorf e.V. werden. Zum Antrag
DRK-Kindertagesstätte Wankendorf Leitung Anneke Bahr-Thomsen Schulweg 2 24601 Wankendorf Telefon: (04326) 606 Fax: (04326) 28 84 61 Mail: kita@drk-ortsverein-wankendorf.de
Kosten und Downloads
Beiträge/Kosten (gültig ab 01.08.2020) : Bei einer durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit von vier Stunden (regulärer Betreuungsbedarf: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr) 113,20 EUR pro wöchentlicher Betreuungsstunde:       5,66 EUR Verpflegungskostenpauschale möglich Auslagen für Ausflüge, individuell und nach den tatsächlichen Kosten Nähere Erläuterungen finden Sie in unserer jeweils gültigen Entgeltordnung . Mittagstisch: Für Kitakinder, die bis 12:00 Uhr abgeholt werden, kann kein Mittagstisch angeboten werden. Für Kinder, die über diese Zeit hinaus betreut werden, kann der Mittagstisch in Anspruch genommen werden. Wir   bieten   kitatäglich   ein   Gericht   an,   zu   dem   Ihr   Kind   bereits   in   der   Vorwoche   angemeldet   werden   kann.   Die   Menüpläne und Listen hängen am Whiteboard der Gruppe, in der Ihr Kind den Mittagstisch zu sich nimmt. Den Mittagstisch für die Kinder beziehen wir aus dem Vitanas Senioren Centrum Am Marktplatz in Wankendorf. Kommt   Ihr   Kind   kurzfristig   nicht   in   die   Einrichtung,   haben   Sie   die   Möglichkeit,   die   Mahlzeit   bis   spätestens   8:30   Uhr   am Einnahmetag   telefonisch   (NICHT   über   die   Kita-App)   unter   der   Rufnummer   04326   /   606   abzumelden.   Nähere   Informationen finden Sie in unserer Entgeltordnung und Gebührensatzung. Nicht rechtzeitig abgemeldete Mahlzeiten werden automatisch berechnet. Nach   Ende   jedes   Monats   werden   die   Mahlzeiten   abgerechnet   und   über   die   Postfächer   der   Kinder   an   Sie   zugestellt.   Die Rechnung muss von Ihnen überwiesen werden. Preis je Mahlzeit: 2,30 EUR (Preisanpassungen behält sich das Vitanas Senioren Centrum Am Marktplatz vor.) Bildungs- und Teilhabepaket: Kinder haben Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungskarte), wenn ihre Eltern leistungsberechtigt nach SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) Sozialhilfe Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen. Für   Ihr   Kind   bezieht   sich   das   Bildungs-   und   Teilhabepaket   auf   das   gemeinschaftliche   Mittagessen.   Nähere   Informationen erhalten Sie in den zuständigen Jobcentern oder den Gemeinden. Bitte sprechen Sie auch uns an, wir helfen gern weiter. Downloadbereich
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